Für die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäfte wurde eine Parkordnung aufgestellt. Mit dem Besuch unseres Parks akzeptieren Sie automatisch diese Parkordnung. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag und hoffen, dass die nachstehenden Regeln dazu beitragen können.
Art. 1 | Eingang zum Freizeitpark |
1. | Wenn Sie den Park auf halbem Weg verlassen wollen, können Sie dies nur tun, wenn Sie sich vorher einen Tagesstempel auf die Hand geben lassen. Achten Sie darauf, dass der Stempel gut sichtbar bleibt. |
2. | Nachdruck und Handel mit Eintrittskarten sind verboten. |
3. | Gäste des Vakantiepark Drouwenerzand erhalten eine Tageseintrittskarte, die zum Zutritt berechtigt, bei vorzeitigem Verlassen des Parks gilt Artikel 1.1. |
4. | Unsere Gäste sollten aus Gründen der Hygiene, der Sicherheit und des Respekts gegenüber Kindern und anderen Gästen angemessene Kleidung tragen. Das Tragen von Badekleidung in den Attraktionen ist verboten. |
5. | Der Aufenthalt im Vergnügungspark außerhalb der Öffnungszeiten ist strengstens untersagt. |
6. | Im Falle einer Schließung des Parks aufgrund höherer Gewalt, extremer Umstände (z.B. Wetterbedingungen), die sich unserer Kontrolle entziehen, werden keine Rückerstattungen gewährt. |
7. | Wir behalten uns das Recht vor, die Öffnungstage und/oder -zeiten während der Saison zu ändern. |
8. | Wir gewähren keine Rückerstattung für gekaufte Produkte/ Dienstleistungen. |
9. | Das Verbreiten von Überzeugungen oder das Abhalten von Demonstrationen ist nicht gestattet. |
10. | Personen über 12 Jahren ist der Zutritt zum Park in Verkleidung nicht gestattet. |
Art. 2 | Verletzung, Diebstahl und/oder Beschädigung |
1. | Der Freizeitpark Drouwenerzand haftet nicht für Verletzungen, Diebstahl und/oder Schäden an Ihren Gegenständen. Auch nicht, wenn diese von einem unserer Mitarbeiter entwendet wurden. Sie betreten den Drouwenerzand Attractiepark auf eigene Gefahr. |
2. | Eltern und Aufsichtspersonen (oder eine Schule, Einrichtung usw.) haften für Schäden, die ihnen anvertraute Personen verursachen |
3. | Im Falle eines Diebstahls wird jederzeit die Polizei benachrichtigt. |
4. |
Wenn Sie einen Schaden oder eine Verletzung erleiden, müssen Sie dies dem Verwalter vor der Abreise melden. Bei späterer Meldung erlischt die Haftung von Drouwenerzand.. |
Art. 3 | Attraktionen/Spielgeräte |
1. | Alle Attraktionen haben ihre eigenen Sicherheitsvorschriften, z. B. in Bezug auf die Mindesthöhe und die körperliche Verfassung. Diese Vorschriften und die Anweisungen der Mitarbeiter müssen jederzeit befolgt werden. |
2. | Eine Attraktion oder ein Spielgerät kann aufgrund von Reparaturen oder Wartungsarbeiten (vorübergehend) außer Betrieb sein. Darüber hinaus können Attraktionen aufgrund von Wetterbedingungen wie starkem Regen, Gewitter und Windböen vorübergehend geschlossen werden, was nicht zu einer Rückerstattung des Eintrittspreises, einer Gebühr oder einer anderen Entschädigung berechtigt. |
3. | An weniger stark frequentierten Tagen kann ein Mitarbeiter 2 Attraktionen bedienen, wir bitten um Ihr Verständnis. |
4. | Bei den meisten Attraktionen ist das Tragen von Schuhen obligatorisch, bei einigen Attraktionen sollte es sich aus Sicherheitsgründen um festes Schuhwerk handeln (also keine Flip-Flops). |
Art. 4 | Getränke und Essen |
1. | Die mitgebrachten Getränke und Speisen aus unserer All-in-Formel dürfen nicht außerhalb des Parks mitgenommen werden. Gelegentliche Taschenkontrollen werden stichprobenartig durchgeführt. |
2. | Werfen Sie Ihren Abfall immer in die dafür vorgesehenen Behälter. |
Art. 5 | (Haus-)Tiere |
1. | Aus hygienischen und sicherheitstechnischen Gründen sind Tiere im Vergnügungspark nicht erlaubt, mit Ausnahme von Blindenhunden. |
2. | Wenn wir ein Haustier in einem Auto auf dem Parkplatz melden, sind wir gezwungen, ein Tierheim zu kontaktieren. |
Art. 6 | Kameraüberwachung / Fotos und Videoaufnahmen |
1. | Um Ihre und unsere Sicherheit und unser Eigentum zu schützen, wird der Park von Kameras überwacht. |
2. | Es ist möglich, dass während Ihres Besuchs Fotos und/oder Videoaufnahmen zu Werbezwecken gemacht werden. Wir behalten uns das Recht vor, dieses Material zur Veröffentlichung zu verwenden. Wenn Sie nicht auf dem Bild sein möchten, können Sie sich beim Fotografen/Filmteam melden, das an einer gelben Weste mit dem Aufdruck „Fotograf“ und dem Drouwenerzand-Logo zu erkennen ist. |
3. | In einer Attraktion kann ein Foto von Ihnen gemacht werden, das Sie am Ausgang der Attraktion kaufen können; hier werden die aufgenommenen Bilder auf einem Bildschirm angezeigt. |
Art. 7 | Alkohol, Rauschgift, Gewalt und Belästigung |
1. | Übermäßiger Alkoholkonsum, Drogenkonsum, Vandalismus, Gewaltanwendung (physisch oder verbal) und/oder andere unerwünschte Verhaltensweisen sind verboten. Im Falle von Zwischenfällen wird die Polizei verständigt. |
2. | Das Mitführen von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten. Wir behalten uns das Recht vor, deren Besitzer vom Gelände zu verweisen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Polizei. |
3. | Es ist nicht erlaubt, Glaswaren in den Park mitzubringen. |
4. | Die Verwendung von Tonträgern, die eine Belästigung darstellen, ist nicht erlaubt. |
Art. 8 | Raucherpolitik |
1. | Der Freizeitpark Drouwenerzand ist rauchfrei, mit Ausnahme eines Raucherbereichs. |
2. | Die Raucherpolitik gilt auch für den Gebrauch von E-Zigaretten/Vapes. |
Art. 9 | Parken |
1. | Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie die Verkehrsregeln auf unseren Parkplätzen einhalten und den Anweisungen unserer Parkwächter Folge leisten; sollten Sie dagegen verstoßen, können wir Ihr Fahrzeug auf Ihre Kosten vom Parkplatz entfernen lassen. |
2. | Für unseren Parkplatz, der ausschließlich für Gäste unseres Parks bestimmt ist, wird eine Parkgebühr erhoben. Auf dem Parkplatz des angrenzenden Restaurants Robin Hood können Gäste des Robin Hood, Busse und Behinderte kostenlos parken. |
3. | Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr und wir übernehmen keine Haftung für eventuelle Schäden oder Diebstahl. |
Art. 10 | Algemein |
1. | Um Ihnen einen gastfreundlichen Besuch in Het Drouwenerzand bieten zu können, benötigen wir in einigen Fällen Ihre persönlichen Daten. In unserer Datenschutzerklärung unter www.drouwenerzand.nl erläutern wir, welche Daten wir zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeiten. |
2. | Werbung, Sammlungen, das Anbieten von Waren usw. sind nur mit Genehmigung der Direktion erlaubt. |
3. | Der Einsatz von Drohnen ist nicht gestattet, es sei denn, es liegt eine Genehmigung der Direktion vor. |
4. | Drouwenerzand wendet viel Zeit und Sorgfalt für die Pflege des Parks auf. Trotzdem kann es vorkommen, dass Sie auf weniger erfreuliche Dinge stoßen. In diesem Fall würden wir es sehr begrüßen, wenn Sie dies einem unserer Mitarbeiter melden würden. |
5. | Die Mitarbeiter von Drouwenerzand haben das Recht, Personen aus dem Park zu verweisen, wenn sie sich nicht an die Parkordnung halten. In diesem Fall hat die entfernte Person keinen Anspruch auf Entschädigung. |
In allen Fällen, die nicht durch dieses Reglement abgedeckt sind, entscheidet die Geschäftsleitung. Die Direktion entscheidet auch über die richtige Auslegung und Anwendung dieses Reglements.
Direction Freizeitpark Drouwenerzand